FAQ (häufig gestellte Fragen)

 

Was kann ich machen, wenn mir meine Schulden über den Kopf wachsen?

Wichtig ist es, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern die Probleme anzugehen! Unnötige Verträge sollte man sofort kündigen, um in der Zukunft Kosten einsparen zu können. Es sollte eine Gläubigeraufstellung gefertigt werden, damit man Klarheit darüber gewinnt, wie viele Gläubiger man tatsächlich hat und wie hoch die Schulden wirklich sind.
Sodann sollte man, insofern noch -wenn auch geringe- finanzielle Mittel vorhanden sind, versuchen mit den Gläubigern Zahlungsvereinbarungen und/oder Vergleiche zu schließen.

 

Mache ich mich strafbar, wenn ich keinen Insolvenzantrag stelle?

Privatpersonen oder Personengesellschaften bei denen Privatpersonen maßgeblich persönlich haften, sind nicht gehalten einen Insolvenzantrag zu stellen. Sie können sich mithin nicht wegen einer Insolvenzverschleppung strafbar machen.
Juristische Personen bzw. deren Vertretungsorgane usw. haben hingegen eine Insolvenzantragspflicht und machen sich in der Regel, bei nicht unverzüglicher Insolvenzantragsstellung -insofern die Voraussetzungen vorliegen- strafbar und unter Umständen auch persönlich haftbar.

 

Wann ist der Antrag auf Restschuldbefreiung sinnvoll?

Der Antrag ist immer dann sinnvoll, wenn man nicht sicher vorhersehen kann, dass man seine Schulden in kürzerer Zeit begleichen bzw. regeln kann, als die Wohlverhaltensperiode lang ist. Eine zielgenaue Interessenabwägung kann hier, nach entsprechender Berechnung, unproblematisch vorgenommen werden.

 

Kann ich den Insolvenzzeitraum durch ein Insolvenzverfahren im Ausland abkürzen?

Hier kann mit weit über zwanzigjähriger Erfahrung gesagt werden, dass eine Auslandsinsolvenz an sehr enge Voraussetzungen geknüpft ist und in 99,99% der Fälle nicht funktioniert! In über zwanzig Jahren ist lediglich ein solches Verfahren gegenwärtig, was geklappt hat. Hierbei handelte sich um einen Handwerker, der nach Frankreich gezogen ist, dort gelebt und gearbeitet hat und dort dann auch das verkürzte Insolvenzverfahren erfolgreich absolviert hat.

 

Haftet meine Ehefrau oder die Familie für meine Schulden mit?

Nein! Eine Mithaftung trifft nur denjenigen, der auch z. B. persönlich seine zusätzliche Haftung erklärt hat. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn beide Ehegatten bei der Hausbank für einen Kredit gezeichnet hätten. Oder aber z. B. der Ehemann einen Kredit aufgenommen hat, für welchen die Ehefrau eine Bürgschaft gezeichnet hätte. Andernfalls haftet jeder für seine Schulden nur selbst!

 

Wie kann ich mein Haus retten?

Oft gerettet werden kann die eigengenutzte Immobilie durch einen familiären Rettungskauf.
Wenn die Immobilie noch hoch verschuldet ist, kann auch die Freigabe derselben, durch den Insolvenzverwalter aus der Masse, oft gegen Zahlung eines Differenzbetrages (freie Spitze) erreicht werden.
Letztendlich gilt es hier die Insolvenzverwaltung und die Grundrechtspfandgläubiger sinnvoll zu koordinieren, um für den Erhalt der Immobilie zu sorgen.
Hier können oft erstaunliche Ergebnisse erreicht werden!

 

Nimmt mir der Insolvenzverwalter mein Auto ab?

Wenn es sich um einen neuen Mercedes S 500 handelt, dann mit Sicherheit. Handelt es sich jedoch hingegen um ein älteres Fahrzeug, welches täglich zur Fahrt zur Arbeit genutzt wird, dann in aller Regel nicht.
Auch hier können in Gesprächen oft sinnvolle Lösungen erarbeitet werden.

 

Wenn meine Firma in die Insolvenz gerät, bin ich sie dann für immer los?

Nein! Es gibt zahlreiche Möglichkeiten das “Lebenswerk“ zu erhalten. Sei es durch eine Sanierung im Wege des Insolvenzplanverfahrens oder aber im Wege der übertragenden Sanierung. Auch ist in manchen Konstellationen sogar eine Eigenverwaltung darstellbar.
Eine Insolvenz muss nicht zwingend das Aus bedeuten, es kann auch ein wunderbarer und kreativer -und vor allem schuldenfreier- Neubeginn sein!

 

Wer erfährt von meiner Insolvenz?

Früher wurden die Insolvenzeröffnungen in verschieden Zeitungen usw. veröffentlicht. Heutzutage werde alle Verfahren nur noch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekannt gemacht. Normale Leute besuchen die Seite eigentlich nie. Somit ist nicht damit zu rechnen, dass Ihre Insolvenz sofort überall publik wird.
Bekannt wird sie jedoch Ihren Gläubigern, da diese stets angeschrieben werden.
Bei Firmen spricht sich hingegen eine Insolvenz üblicherweise schnell rum.

 

Was ist mit meiner Schufa?

Die Schufa-Einträge werden üblicherweise völlig überbewertet. Denn in der Schufa stehen Sie auch dann, wenn Sie keine Insolvenz anmelden und z. B. Kredite nicht bedient- und Vollstreckungen durchgeführt werden.
Auch bekämen Sie in der “Krise“ von keiner vernünftigen Bank einen Kredit, ohne entsprechende Auskünfte, welche üblicherweise über die Schufa-Einträge/Auskünfte hinausgehen.
Nach Ende der Insolvenz, insbesondere wenn Sie ein Restschuldbefreiungszertifikat in den Händen halten, wird sich auch Ihre Schufa wieder ändern.

 

Wie reagiert der Arbeitgeber auf meine Insolvenz?

Mittlerweile ist auch jedem Arbeitgeber bekannt, was ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung ist. Die Reaktion der Arbeitgeber kann durchweg als positiv bezeichnet werden. Dem Arbeitgeber ist ein geordnetes Verfahren in aller Regel lieber, wie permanente Lohnpfändungen!

 

Was ist mit meiner Münzsammlung und meinen teuren Uhren?

Das gesamte Vermögen gehört zur Insolvenzmasse. Insofern sich entsprechende Gegenstände im Zeitpunkt der Insolvenz in Ihrem Vermögen befinden, wird diese der Insolvenzverwalter zur Masse ziehen.

 

Kann ich den Insolvenzantrag selber stellen?

Grundsätzlich schon, nur wird dies selten von hinreichendem Erfolg gekrönt sein. Denn es gilt nicht nur den Insolvenzantrag zu stellen, sondern noch den Antrag auf Restschuldbefreiung, gegebenenfalls auch auf Verfahrenskostenstundung, eine Abtretungserklärung ist zu fertigen usw.
Dies sollte besser ein Profi machen!
Bei einer Firmeninsolvenz ist der Profi-Antrag sogar unerlässlich, da man ansonsten Strafbarkeiten und persönliche Haftungen schon gegebenenfalls im Antrag unumstößlich manifestiert.

 

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Bei einer privaten Insolvenz 3-6 Jahre.
Bei einer Firmeninsolvenz wenige Wochen bis hin zu über 10 Jahren, mithin insofern je nach Einzelfall.

 

Kann ich jederzeit ein Insolvenzverfahren abkürzen?

Eine Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Zahlung oder durch Vergleiche mit den Gläubigern ist jederzeit möglich.
Entsprechendes kann man sogar gegen den Willen des Insolvenzverwalters umsetzen.

 

Kann ich während des Insolvenzverfahrens den Arbeitgeber wechseln oder mich sogar selbständig machen?

Selbstverständlich ist beides möglich. Sie sind ja nicht unmündig geworden! Dennoch gibt es dabei einiges zu beachten. Hier sollte im Vorfeld eine Beratung in Anspruch genommen werden, damit keinesfalls etwas “anbrennt“.

 

Darf ich während des Verfahrens z. B. in ein anderes Bundesland oder sogar ins Ausland ziehen?

Auch dies ist beides möglich! Lediglich gilt es hier einige Dinge abzustimmen. Nach wie vor müssen Sie für die Gläubiger, das Insolvenzgericht und für die Insolvenzverwaltung erreichbar sein und insbesondere ihren Mitwirkungspflichten genügen.

 

Wenn ich als Einzelunternehmer selbständig bin, kann ich es dann im Insolvenzverfahren auch bleiben?

Selbstverständlich! Oft kann man die Selbständigkeit als Einzelunternehmer sogar aus der Insolvenzmasse gem. § 35 II InsO herauslösen.
Auch insofern sollten Sie sich im Vorfeld professionell beraten lassen.

 

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