Insolvenzberatung - Hilfe - Beratung

Wie funktioniert eine professionelle Insolvenzberatung und was sollte sie beinhalten?

Eine professionelle Insolvenzberatung beginnt stets mit der Ermittlung des Status quo. Nur wenn dieser aktuell und sauber eruiert worden ist, kann eine sinnvolle Lösungsstrategie erarbeitet werden.
Zur Ermittlung der weiteren Entscheidungsbasis gehört nicht nur die Feststellung der Aktiva und Passiva, sondern eine vollumfängliche Beleuchtung der jeweiligen Gesamtsituation.

Es gilt mithin insbesondere folgendes zu ermitteln:

-Gläubiger/Schuldner (inkl. Dauerschuldverhältnisse)
-Aktiva/Passiva
-Inventar und stille Reserven
-Haftungsaspekte (auch im Sinne einer Durchgriffshaftung)
-eventuelle Strafbarkeiten
usw.

Sobald alle zu klärenden Punkte nachhaltig abgearbeitet worden sind, beginnt sodann die eigentliche Insolvenzberatung. Hier ist insbesondere festzulegen, in welche Richtung es nun letztendlich gehen soll und vor allem überhaupt gehen kann.
Auch hier gibt es verschiedene Lösungsansätze:

-Sanierung
-Insolvenz
-Insolvenz mit Eigenverwaltung
-Insolvenzplanverfahren
-Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung
usw.

Insgesamt jedoch verhält sich jede Insolvenz- bzw. jede Insolvenzberatung unterm Strich anders. Zwar sind das Gerüst und der “Fahrplan“ jedes Mal ähnlich-, die Lösungsansätze und deren Umsetzung hingegen folgen dann jedoch meist den Eigenheiten in der jeweiligen Sache selbst.
Eine Insolvenzberatung ist und bleibt daher mithin eine recht individuelle Angelegenheit, welche sich nicht wirklich standardisieren lässt.
Eine Insolvenzberatung durch einen wirklichen Profi ist somit stets unerlässlich!

Firmeninsolvenzen nehmen wieder zu
Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland sind im ersten Halbjahr 2015 signifikant gestiegen (um rund 3,5% auf ca. 15.500). Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind in die wirtschaftliche Schieflage geraten. Spektakuläre Insolvenzen von Großunternehmen hat es in diesem Jahr dagegen bislang nicht gegeben. Für das Gesamtjahr 2015 ist jedoch auch in diesem Bereich mit einem Anstieg zu rechnen.
Das Aus für ein Unternehmen bedeutet oftmals auch die Arbeitslosigkeit für die Angestellten. Mit einem tatsächlichen Verlust des Arbeitsplatzes müssen vor allem Mitarbeiter in kleineren Unternehmen rechnen, während in größeren Betrieben häufig Lösungen zum Erhalt der Stellen gefunden werden können.
Privatverbraucherinsolvenzen hingegen sind im ersten Halbjahr 2015 leicht zurückgegangen. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Privatverbraucherinsolvenzen insgesamt das Vorjahresniveau in etwa erneut erreichen werden.
Den durch Insolvenzen entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden beziffern Experten für das erste Halbjahr auf rund 17 Milliarden Euro. Für das Gesamtjahr wird mit einem Gesamtschaden von rund 35 Milliarden Euro gerechnet.

Forum Shopping und Insolvenzberatung

Unter Forum Shopping (engl. Gerichts-Einkaufsbummel) versteht man das systematische Ausnutzen bestehender möglicher Gerichtszuständigkeiten um bestimmter Vorteile Willen.
Dies ist auch im Insolvenzrecht möglich und sollte im Rahmen einer umfassenden Insolvenzberatung zwingend Berücksichtigung erfahren.
Gemäß § 3 InsO ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (Wohnort). Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen Tätigkeit des Schuldners/Firma an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
Genannt wird dies auch COMI (Center of main Interest). Entscheidend ist mithin der wirtschaftliche Mittelpunkt der ausgeübten Tätigkeit für die Bestimmung der Zuständigkeit des jeweiligen Insolvenzgerichts. Mittelpunkt der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit kann z. B. bei einer insolventen Unternehmung, welche nicht mehr am Markt werbend tätig ist, derjenige sein, an welchem sich die Buchhaltung befindet und von wo aus die Restabwicklungsarbeiten vorgenommen werden.
Aber warum sollte man die Möglichkeit des Forum Shopping in Anspruch nehmen?
Hierfür kann es vielfältige Gründe geben! So kann z. B. das Insolvenzverfahren an einem anderen Ort oder sogar Bundesland eröffnet werden und der “Name“ des Schuldners/Firma taucht nicht in den örtlichen Medien und Gazetten auf.
Auch gibt es Gegenden, in welchen die Staatsanwaltschaft in Insolvenzsachen sehr aktiv ist und viele Insolvenzstrafverfahren anzettelt. Auch die Zuständigkeit einer solchen Staatsanwaltschaft kann somit umschifft werden.
Selbstverständlich kann es auch noch viele weitere Gründe geben. So gibt es z. B. Landstriche in welchen Insolvenzverwalter bestellt werden, die lediglich die Zerschlagung von Unternehmen und das Vergütungsrecht für Insolvenzverwalter beherrschen. Auch dieser Spezies kann man durch ein geschicktes Forum Shopping entfliehen.
Wichtig jedenfalls ist, dass im Rahmen einer nachhaltigen und vollumfassenden Insolvenzberatung auch dieser Punkt eingehend erörtert wird, um eventuell die Weichen für ein notwendig werdendes Forum Shopping sinnvoll stellen zu können.
 



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